Allgemeine Geschäftsbedingungen Kim Arldt LTD
§ 1 Vertragsgegenstand / Auftragserteilung / Leistungsbeschreibung
(1) Kim Arldt LTD (nachfolgend: „KA“) erbringt Trainings- und Ausbildungsleistungen für den Kunden, insbesondere in den Bereichen Unternehmensberatung im Bereich Human Design. Diese erfolgt insbesondere durch Bereitstellung von Inhalten, wie Videos, auf der von KA vorgehaltenen Webplattform, Gruppendiskussionen und persönlichen Gesprächen über die gesondert vereinbarten Kommunikationskanäle.
(2) Der Kunde sichert zu, die Leistung überwiegend für seine gewerbliche bzw. selbstständige Tätigkeit in Anspruch zu nehmen, mithin kein Verbraucher i.S.d. § 13 BGB zu sein.
(3) Der Kunde erhält nachdem die Details zum Auftrag telefonisch abgestimmt wurden eine Rechnung welche ein Angebot darstellt. Die Überweisung der Rechnung stellt die Annahme dieses Angebots dar.
(4) Alle von KA zur Verfügung gestellten Unterlagen und Dokumente (Video-, Ton- und Bildform) unterliegen vorbehaltlich anderweitiger Kennzeichnung durch KA dem gesetzlichen Urheberrecht von KA oder anderer Rechteinhaber. Weitergabe, Weiterverwendung, Vervielfältigung und Abänderung gleich welcher Art sind nicht gestattet und bedürfen der Zustimmung in Textform durch KA.
(5) KA ist vorbehaltlich Sonderabsprachen frei in Bezug auf den Leistungsort. KA wählt hierbei regelmäßig den Sitz der Gesellschaft.
(6) Können zuvor fest vereinbarte Termine in Folge höherer Gewalt, unvorhersehbarer Ereignisse und/oder Erkrankung des vorgesehenen Mitarbeiters von KA nicht abgehalten werden, behält sich KA das Recht vor, den jeweiligen Termin kurzfristig abzusagen und zu einem späteren Zeitpunkt nachzuholen. Entsprechendes gilt für den Kunden; sagt der Kunde nicht unverzüglich einen solchen Termin ab ist KA berechtigt, für den bereit gehaltenen Termin eine angemessene Vergütung zu verlangen.
§ 2 Mitarbeitereinsatz
(1) Der Kunde hat keinen Anspruch darauf, dass bestimmte Mitarbeiter von KA die vertraglich geschuldete Leistung durchführen. KA kann Mitarbeiter im eigenen Ermessen austauschen, hinzuziehen oder von dem Projekt abziehen.
(2) Das von KA eingesetzte Personal unterliegt nicht den Weisungen des Kunden, unabhängig vom Leistungsort.
§ 3 Mitwirkungsleistungen des Kunden
(1) KA erhält vom Kunden zu Beginn sowie auch während des Vertrages, ohne dass es einer besonderen Aufforderung bedarf, rechtzeitig und kostenfrei alle für die Tätigkeit notwendigen Unterlagen und Informationen.
(2) Sämtliche vom Kunden zu erbringenden Leistungen sind erforderlich für die vertragsgemäße Leistungserbringung von KA. Erfüllt der Kunde diese Leistungen nicht oder nicht rechtzeitig, so gehen sich daraus ergebende Entgelterhöhungen oder Terminverschiebungen zu seinen Lasten.
§ 4 Vergütung
(1) Die Vergütung für die Leistungen von KA ergibt sich vorbehaltlich einer gesonderten Vereinbarung aus dem Angebot.
(2) Soweit nicht ausdrücklich anders ausgewiesen, verstehen sich alle Preisangaben zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer (derzeit: 19%).
(3) Reisekosten und Spesen werden gemäß einer etwaigen gesonderten Leistungsbeschreibung gesondert berechnet.
(4) Vorbehaltlich einer gesonderten Vereinbarung gilt eine übliche Vergütung als vereinbart.
§ 5 Haftung
(1) KA bietet Coachings, Beratungen und weitere Dienstleistungen außerhalb ärztlicher und/oder therapeutischer Maßnahmen an. Die Umsetzung der erarbeiteten Kenntnisse und Inhalte obliegen der Eigenverantwortung des Kunden.
Der Kunde bestätigt, unter keinen psychischen Krankheiten zu leiden; bei Vorliegen entsprechender Krankheiten können Coaching-Maßnahmen zu Veränderungen bis hin zu Verschlechterungen des Gesundheitszustands führen.
(2) In sämtlichen Fällen vertraglicher und sonstiger Haftung leistet KA ausschließlich entsprechend folgender Bestimmungen Schadensersatz/Ersatz:
a) in voller Höhe bei Vorsatz sowie bei Fehlen einer Beschaffenheit, für die KA eine Garantie übernommen hat;
b) in Höhe des vorhersehbaren Schadens, welcher ohne die Pflichtverletzung verhindert werden sollte, bei grober Fahrlässigkeit; es wird angeregt, dass der Kunde entsprechende Positionen im Vorfeld dokumentiert mitteilt;
c) bei anderen Fällen lediglich bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, wenn dadurch der Vertragszweck gefährdet ist, hier jedoch immer nur in Höhe des vorhersehbaren Schadens. Die Haftung ist bei vereinbarter Gesamtvergütung auf diese Summe, andernfalls auf 15.000,- Euro je Schadensfall begrenzt, insgesamt allerdings auf höchstens 30.000,- € Euro aus diesem Vertrag;
(3) Die Haftungsbegrenzungen gem. Abs. (2) gelten nicht bei der Haftung für Personenschäden und bei der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
(4) KA bleibt der Einwand des Mitverschuldens des Kunden unbenommen.
§ 6 Sorgfaltspflicht
KA führt die Tätigkeiten sorgfältig und nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung durch, die den Kundenbedürfnissen und der Branchenentwicklung gerecht werden.
§ 7 Schlussvorschriften, Geltung für künftige Tätigkeiten, Salvatorische Klausel
(1) Soweit nicht anders vereinbart wird, gelten die Regelungen dieses Vertrages auch für künftige Tätigkeiten der KA für den Kunden.
(2) Alle Änderungen, Ergänzungen und Kündigungen vertraglicher Vereinbarungen bedürfen der Schrift- oder Textform, ebenso die Aufhebung des Schriftform- und Textformerfordernisses, soweit nicht anderweitig vereinbart.
(3) Die Abtretung von Forderungen des Kunden ist nur mit vorheriger schriftlicher (oder Textform) Zustimmung der anderen Vertragspartei zulässig. Die Zustimmung darf nicht unbillig verweigert werden. Die Regelung des § 354a HGB bleibt hiervon unberührt.
(4) Ein Zurückbehaltungsrecht des Kunden kann nur wegen Gegenansprüchen aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis geltend gemacht werden.
(5) Der Kunde kann nur mit Forderungen aufrechnen, die rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind.
(6) Erfüllungsort sowie ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Larnaka, Republik Zypern.
(7) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(8) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unanwendbar sein oder werden, so wird hierdurch der Vertrag im Übrigen nicht berührt. Die unanwendbare oder unanwendbar gewordene Bestimmung wird von den Vertragsparteien einvernehmlich durch eine rechtswirksame Bestimmung ersetzt, welche dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck der zu ersetzenden Bestimmung am nächsten kommt. Die vorstehende Regelung gilt entsprechend bei Regelungslücken.
Larnaca, den 01.09.2022